Startseite Das Kuratorium
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§ 12 Kuratorium
1. Zur Förderung der Arbeit des Vereins wird ein Kuratorium
gebildet. Die Zusammensetzung, Aufgabenstellung und
Mitwirkungsrechte des Kuratoriums regelt der Vorstand des Vereins und
erläutert sie der Mitgliederversammlung.
2. Das Kuratorium besteht aus Persönlichkeiten, die die
Arbeit des Vereins auf besondere Weise fördern und unterstützen. Es
unterbreitet dem Vorstand Empfehlungen und berät ihn auf dessen
Ersuchen in wichtigen Fragen. Die Mitglieder des Kuratoriums werden vom
Vorstand berufen. Sie müssen nicht Mitglieder des Vereins sein.
3. Der Vorstand ernennt die oder den Vorsitzende(n) aus
der Mitte des Kuratoriums. Der Vorsitzende kann ohne Stimmrecht an den
Sitzungen des Vorstandes teilnehmen und berichtet der
Mitgliederversammlung einmal jährlich über die Arbeit des Kuratoriums.
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